
Versorgungswerk
der Ärztinnen und Ärzte
- Pflichtmitgliedschaft
- Ersetzt die Grundversorgung der Gesetzlichen Rentenversicherung
- Kapitaldeckung (KD) – Erläuterung siehe Video auf der Übersichtsseite
- Versorgungswerke bzw. Versorgungsanstalten (VA) kommen wie Lebensversicherungen aufgrund der Niedrigzinsphase zunehmend unter Druck

Zur Erläuterung des ersten Bausteins der Altersversorgungspyramide schauen Sie sich unser Video an:
Möchten Sie diese Informationen lieber lesen? Dann klicken Sie hier.
Versorgungswerk: Pflichtmitgliedschaft und Ersatz der gesetzlichen Rente
Das Versorgungswerk der Ärztinnen und Ärzte stellt eine grundsätzlich attraktive Pflichtversorgung dar und soll die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen.
Pflichtmitgliedschaft bedeutet, dass sich die Ärzte für das Versorgungswerk nicht frei entscheiden und sie diese Versorgung zu Gunsten einer möglicherweise attraktiveren Altersversorgung nicht abwählen können. Insoweit lohnt es sich nicht, bei diesem Thema allzu lange zu verweilen.
Zunehmende Finanzierungsprobleme
Für Ärzte ist es interessant zu wissen, dass das Versorgungswerk – genauso wie die deutschen Versicherungen – seine Leistungen am Kapitalmarkt finanziert und somit nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet. Aber genauso wie die deutschen Versicherungen haben die Versorgungswerke aufgrund der Niedrigzinsphase erhebliche Probleme, ihre Leistungen zu finanzieren.
Fazit
Zusammenfassend können wir feststellen, dass das Versorgungswerk ein solides Fundament der Altersvorsorge für die Ärzte darstellt. Jedoch müssen wir uns wohl mit dem Gedanken anfreunden, dass die Leistungen sinken werden. Das ist schon hinlänglich bekannt, denn bereits seit Jahren schreibt die deutsche Presse darüber, dass die Versorgungswerke mit ihren Renten unter Druck stehen (Belege im Videobeitrag).
In unserem nächsten Beitrag werden wir uns mit dem zweiten Baustein der Altersvorsorgepyramide, den Zusatzversorgungskassen, näher auseinandersetzen.